Koalitionsvertrag: Erster Schritt zur Digitalwende. Klare Zuständigkeiten und ambitionierte Umsetzung erforderlich
Der Vorsitzende des IE.F-Stiftungsrates, Ralph Dommermuth, begrüßt die digitalen Schwerpunkte der zukünftigen Bundesregierung – die Vorhaben in diesem Bereich seien überfällig, werden jetzt aber mit der passenden Schwerpunktsetzung angegangen. Nun sei eine ambitionierte Umsetzung erforderlich, um den internationalen Anschluss nicht zu verlieren:
„Der Koalitionsvertrag setzt wichtige Impulse, um in der kommenden Legislaturperiode die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Digitalisierung zu schaffen. Für eine echte Digitalwende braucht Deutschland nun klare politische Zuständigkeiten und eine ambitionierte Ausgestaltung der vereinbarten Vorhaben.
Der Aufbau von flächendeckenden Gigabitnetzen bis 2025 im Festnetz und 5G-Mobilfunk markiert den richtigen Weg. Um digitale Teilhabe nicht zu gefährden, muss sich die Ausbauförderung auf Glasfaser bis zum Haus (FTTH) konzentrieren und Wettbewerb durch fair ausgestalteten Open Access sowie eine schnell entscheidende Bundesnetzagentur sichergestellt werden.
Die vorgeschlagene Beschleunigung von Verfahren und neue rechtliche Instrumente im Bereich der Plattformregulierung sind wichtig und können zu mehr Fair Play im Netz beitragen. Eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von offenem Zugang zu den Kernbereichen des Internets wie Betriebssystemen oder Suchmaschinen müssen Interoperabilität und Datenportabilität spielen.
Auch bei der Gründerförderung wurden wichtige Schwerpunkte gesetzt – besonders das Ziel der Schaffung des Tech Growth Fund zur Verbesserung der Anschluss- und Wachstumsfinanzierung sowie eine Mobilisierung institutioneller Investoren in Venture Capital ist erfreulich. Der geplante „Nationale Digitalfonds“ muss so gestaltet werden, dass private Kapitalquellen möglichst breit aktiviert werden.
Das Vorhaben, die E-Privacy-Verordnung im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung zu gestalten, verstehen wir als berechtigte Kritik an der gerade diskutierten Verordnung. Wir freuen uns, dass die nächste Bundesregierung die Interessen von Verbrauchen und Wirtschaft ausgewogen berücksichtigen will. So werden Datensouveränität und Innovationskraft nicht gegeneinander ausgespielt.“